Die direkten Kosten, die Ihnen bei der Inanspruchnahme der ausländischen Pflegekraft entstehen, werden nicht direkt von der Pflegekasse bezahlt. Jedoch wertet die Pflegekasse die polnische 24-Stunden-Altenbetreuung bzw. Pflege zu Hause, als würden Sie selbst die Pflege Ihres Angehörigen übernehmen.
Monatliche Leistungen der Pflegekasse (Pflegegeld) ab 01.01.2013 : finden Sie hier
Die monatlichen Leistungen der Pflegekasse, die Ihnen bei entsprechender Pflegestufe zustehen, senken Ihre Kosten. So können Sie bzw. Ihre Angehörigen die Kosten, die bei der Betreuung entstehen, bei Ihrer Einkommenssteuer bzw. der Ihrer Angehörigen steuersenkend geltend machen. Nähere und verbindliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Hilfe im Haushalt